{"id":1194,"date":"2026-01-30T12:39:22","date_gmt":"2026-01-30T11:39:22","guid":{"rendered":"https:\/\/projekte.cator.de\/proxpo-de\/?page_id=1194"},"modified":"2026-01-30T12:40:53","modified_gmt":"2026-01-30T11:40:53","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/proxpo.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-justify-content-center fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_2_3 2_3 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:66.666666666667%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:2.88%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:2.88%;--awb-width-medium:66.666666666667%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:2.88%;--awb-spacing-left-medium:2.88%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der PROXPO GmbH<\/h2>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich, Form<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten fu\u0308r alle geschlossenen Vertr\u00e4ge zwischen uns, PROXPO GmbH, vertreten durch Daniel Widemann, Am Bertholdshof 1 in 44143 Dortmund, Tel: +49 (0) 23199953240, E-Mail: welcome@proxpo.de, Amtsgericht Dortmund, HRB 340014 (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/li>\n<li>Die AGB gelten insbesondere fu\u0308r Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\"), ohne Ru\u0308cksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB) und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsvertr\u00e4ge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gu\u0308ltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch fu\u0308r gleichartige ku\u0308nftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen mu\u0308ssten.<\/li>\n<li>Unsere AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdru\u0308cklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausfu\u0308hren.<\/li>\n<li>Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Fu\u0308r den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, Ru\u0308cktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln u\u0308ber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unberu\u0308hrt.<\/li>\n<li>Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdru\u0308cklich ausgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die auszufu\u0308hrenden Arbeiten vom Auftragnehmer umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, die Beratung, Planung, Konfiguration, Montage und Inbetriebnahme ggf. unter Einbindung Dritter. Mit der Bestellung von Waren und\/ oder Bau- und\/ oder Dienstleistungen erkl\u00e4rt der Auftraggeber verbindlich, diese erwerben zu wollen.<\/li>\n<li>Mit der Bestellung von Waren und\/ oder Bau- und\/ oder Dienstleistungen erkl\u00e4rt der Auftraggeber verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Bestellt der Auftraggeber die Ware und \/ oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung schnellstm\u00f6glich best\u00e4tigen. Die Zugangsbest\u00e4tigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerkl\u00e4rung verbunden sein.<\/li>\n<li>Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verz\u00f6gerungen bzw. Nichtverfu\u0308gbarkeit informieren wir den Auftraggeber umgehend.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 Leistungs- und Lieferfristen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Leistungs- und Lieferfristen\/-Termine entnehmen Sie dem individuell vertraglichen Angebot.<\/li>\n<li>H\u00f6here Gewalt und beim Auftragnehmer oder deren Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die eine fristgem\u00e4\u00dfe Leistung oder Lieferung verhindern, ver\u00e4ndern etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. Wird durch die genannten Umst\u00e4nde die Lieferung bzw. Ausfu\u0308hrung unm\u00f6glich, so werden wir von der Ausfu\u0308hrungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen F\u00e4llen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.<\/li>\n<li>Die Ausfu\u0308hrung der Arbeiten und der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem zugrundeliegenden individuellen Angebot und der gegenw\u00e4rtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.<\/li>\n<li>Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.B. durch die Endabrechnung. Eine Abnahmebesichtigung erfolgt gemeinsam mit dem Auftragnehmer bei Inbetriebnahme. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 5 Werktagen nach der schriftlichen Meldung (Endrechnung) u\u0308ber die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung, Gefahru\u0308bergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfu\u0308llungsort fu\u0308r die Lieferung und eine etwaige Nacherfu\u0308llung ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/li>\n<li>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den Auftraggeber u\u0308ber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtfu\u0308hrer oder der sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt u\u0308ber.<\/li>\n<li>Erfolgt die Lieferung oder \u00dcbergabe aus Gru\u0308nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin (Annahmeverzug), geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung oder des zuf\u00e4lligen Untergangs des Auftragsgegenstandes mit dem Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft oder der Bereitstellung zur Abholung auf den Gesch\u00e4ftspartner u\u0308ber. Der Auftragnehmer kann ab diesem Zeitpunkt eine angemessene Vergu\u0308tung fu\u0308r die Einlagerung des Auftragsgegenstandes zus\u00e4tzlich beanspruchen.<\/li>\n<li>Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese fu\u0308r den Gefahru\u0308bergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten fu\u0308r eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.<\/li>\n<li>Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gru\u0308nden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Mehraufwendungen werden konkret wie angefallen berechnet. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspru\u0308che (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, Ku\u0308ndigung) bleiben unberu\u0308hrt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns u\u0308berhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der von uns berechnete Schaden entstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (Nettobetr\u00e4ge), und zwar ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/li>\n<li>Beim Versendungskauf (\u00a7 4 Abs. 1) tr\u00e4gt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gewu\u0308nschten Transportversicherung.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und\/ oder Dienstleistungen, binnen einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufu\u0308hren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/li>\n<li>Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz (9% gem\u00e4\u00df \u00a7 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenu\u0308ber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unberu\u0308hrt. Der Auftragnehmer hat bei Verzug des Auftraggebers, wenn dieser kein Verbraucher ist, au\u00dferdem einen Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in H\u00f6he von 40,00 Euro.<\/li>\n<li>Eingehende Zahlungen beim Auftragnehmer werden i.S.d. \u00a7367 BGB zun\u00e4chst fu\u0308r Kosten, dann fu\u0308r Zinsen und schlie\u00dflich fu\u0308r die Begleichung der \u00e4ltesten Schuldposten verwendet.<\/li>\n<li>Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zuru\u0308ckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere gem. \u00a7 7 Abs. 7 Satz 2 dieser AGB unberu\u0308hrt.<\/li>\n<li>Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen u\u0308ber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den Ru\u0308cktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen u\u0308ber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberu\u0308hrt.<\/li>\n<li>Ma\u00dfgeblich fu\u0308r die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgu\u0308ltige Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>Wechselzahlungen werden ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und ku\u0308nftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber verwahrt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren fu\u0308r den Auftragnehmer unentgeltlich auf.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat fu\u0308r die Dauer des Eigentumsvorbehaltes, die Waren ausreichend zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wassersch\u00e4den.<\/li>\n<li>Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren du\u0308rfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit u\u0308bereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzu\u0308glich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des Ru\u0308cktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Ru\u0308cktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, du\u0308rfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<br \/>\n(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt fu\u0308r das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie fu\u0308r die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br \/>\n(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br \/>\n(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenu\u0308ber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausu\u0308bung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<br \/>\n(d) \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7 M\u00e4ngelanspru\u0308che des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Fu\u0308r die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unberu\u0308hrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 478 BGB). Anspru\u0308che aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer veredelt, in sonstiger Weise weiterverarbeitet oder gewaschen wurde.<\/li>\n<li>Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die u\u0308ber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung u\u0308ber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Angebotspositionen sowie Musterstu\u0308cke, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren.<\/li>\n<li>Versteckte M\u00e4ngel mu\u0308ssen dem Auftragnehmer unverzu\u0308glich nach Entdeckung schriftlich aufgezeigt werden. Versteckte M\u00e4ngel verj\u00e4hren 2 Jahre nachdem der Auftraggeber die Ware erhalten hat. Unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung, unsachgem\u00e4\u00dfe Pflege und normale Gebrauchsspuren stellen keine M\u00e4ngel dar.<\/li>\n<li>Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Fu\u0308r \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Auftraggeber nicht als fu\u0308r ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, u\u0308bernehmen wir jedoch keine Haftung.<\/li>\n<li>Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht fu\u0308r M\u00e4ngel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Weiterhin setzen die M\u00e4ngelanspru\u0308che des Auftraggebers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Ru\u0308gepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzu\u0308glich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der Auftraggeber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung fu\u0308r den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherfu\u0308llung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfu\u0308llung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberu\u0308hrt.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfu\u0308llung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Auftraggeber den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zuru\u0308ckzubehalten.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat uns die zur geschuldeten Nacherfu\u0308llung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pru\u0308fungszwecken zu u\u0308bergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zuru\u0308ckzugeben.<\/li>\n<li>Die zum Zweck der Pru\u0308fung und Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pru\u0308f- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war fu\u0308r den Auftraggeber nicht erkennbar.<\/li>\n<li>Handelsu\u0308bliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualit\u00e4t, Ma\u00dfen, Gr\u00f6\u00dfe, Gewicht und Ausru\u0308stung stellen keinen Mangel dar.<\/li>\n<li>Wenn die Nacherfu\u0308llung fehlgeschlagen ist oder eine fu\u0308r die Nacherfu\u0308llung vom Auftraggeber zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Auftraggeber vom Kaufvertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Ru\u0308cktrittsrecht.<\/li>\n<li>Anspru\u0308che des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 9 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 Abwicklung<\/strong><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df gelieferte Ware, die frei von M\u00e4ngeln ist, kann nur nach vorherige und schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers zuru\u0308ckgenommen werden. Der Auftraggeber tr\u00e4gt fu\u0308r diesen Fall die Kosten des Ru\u0308cktransportes und das Risiko fu\u0308r die Besch\u00e4digung der Waren auf dem Weg zum Auftragnehmer.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Haftung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Soweit sich aus diesen AGB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<li>Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur<br \/>\na) fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br \/>\nb) fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrags u\u0308berhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/li>\n<li>Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegenu\u0308ber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der Ware u\u0308bernommen wurde und fu\u0308r Anspru\u0308che des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<li>Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zuru\u0308cktreten oder ku\u0308ndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Ku\u0308ndigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 10 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist fu\u0308r Anspru\u0308che aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch fu\u0308r vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspru\u0308che des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) wu\u0308rde im Einzelfall zu einer ku\u0308rzeren Verj\u00e4hrung fu\u0308hren. Schadensersatzanspru\u0308che des Auftraggebers gem. \u00a7 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 11 Nutzungsrechte an Logos, Werkplanung, 3D-Design und Urheberrechte<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer ist unabh\u00e4ngig von einer Beauftragung, Beitr\u00e4gen oder sonstigen Anregungen des Auftraggebers Urheber im Sinne des \u00a7 7 UrhG der von ihm erstellten Entwu\u0308rfe, Zeichnungen, Gutachten, Berechnungen und Kostenvoranschl\u00e4ge. Sie beh\u00e4lt sich s\u00e4mtliche Urheberrechte an diesen Werken vor. Die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten, die Einwilligungen oder Vereinbarungen zu Verwertungsrechten und Rechtsgesch\u00e4fte u\u0308ber Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte nach \u00a7 39 UrhG bedu\u0308rfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Sofern keine ausdru\u0308cklich anderslautende Vereinbarung getroffen ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht, \u00a7 31 II UrhG, einger\u00e4umt.<\/li>\n<li>Die Werke du\u0308rfen ohne ausdru\u0308ckliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielf\u00e4ltigt, noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, auch wenn es im Rahmen der Auftragserteilung oder \u2013bearbeitung erforderlich oder nu\u0308tzlich ist.<\/li>\n<li>Falls der Auftraggeber gegen diese Nutzungsrechte verst\u00f6\u00dft, kann der Auftragnehmer Lieferungen und\/oder die Annahme von Bestellungen verweigern.<\/li>\n<li>Sofern der Auftragnehmer Waren nach vom Auftraggeber u\u0308bergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern, Logos oder sonstigen Unterlagen produziert oder geliefert hat, u\u0308bernimmt der Auftraggeber die Gew\u00e4hr dafu\u0308r, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte dem Auftragnehmer unter Berufung auf Schutzrechte Waren, ist der Auftragnehmer berechtigt jede weitere T\u00e4tigkeit einzustellen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Pru\u0308fung der Rechtslage verpflichtet und kann bei Verschulden des Auftraggebers Schadensersatz verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich au\u00dferdem, den Auftragnehmer von allen damit in Zusammenhang stehend Anspru\u0308chen Dritter unverzu\u0308glich freizustellen.<\/li>\n<li>Vom Auftraggeber ausdru\u0308cklich bestellte Kostenvoranschl\u00e4ge, Zeichnungen, Entwu\u0308rfe und Berechnungen sind mit dem vereinbarten oder dem ortsu\u0308blichen Entgelt unabh\u00e4ngig von einer weitergehenden Beauftragung zu vergu\u0308ten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 12 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Fu\u0308r diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/li>\n<li>Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler Gerichtsstand fu\u0308r alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Augsburg. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erfu\u0308llungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unberu\u0308hrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 13 Speicherung des Vertragstextes, Schriftform<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vertragstext wird durch den Auftragnehmer nach Vertragsschluss gespeichert.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bedu\u0308rfen der Schriftform.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: right;\">Dortmund, 03.06.2022<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-1194","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - PROXPO<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/proxpo.de\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - 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